Selbstanzeige bei nicht versteuerten Einnahmen

Bislang war es legal, nicht versteuerte Kapitaleinnahmen in Stufen offen zu legen. Man konnte z. B. die Kapitaleinnahmen in der Schweiz offenlegen, das Ersparte in Luxemburg oder Liechtenstein jedoch zunächst weiter verschweigen. Diese sogenannte Teilselbstanzeige...