Banken und Sparkassen berechnen in diesen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung. Durch die vorzeitige Rückzahlung entgeht den Instituten künftiger Gewinn aus dem Wegfall künftiger Zinserträge, etwa, wenn ein Darlehen mit 10-jähriger Bindung schon nach 3 oder 4 Jahren zurückbezahlt wird.

Vielfach versuchen die Banken eine einvernehmliche Regelung mit den Bankkunden. Grundsätzlich ist immer Vorsicht geboten. Die Erfahrung zeigt, dass die Banken sehr einseitig zu ihren Gunsten rechnen und im Regelfall die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes tatsächlich nicht beachten.

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen, angefangen Ende der 90er Jahre, die Berechnung dieser Entschädigung festgelegt. Wie im deutschen Entschädigungsrecht anerkannt, soll ein Geschädigter nur so gestellt werden, als ob das schädigende Ereignis, also die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens, nicht stattgefunden hätte. Deshalb müssen die Banken, wenn sie vorzeitig Geld bekommen, dieses Geld etwa für die Restlaufzeit oder vergleichbar selbst als Finanzanlage anlegen oder sie müssen diesen vorzeitigen Geldbetrag wieder erneut als Darlehen ausgeben. Lediglich den Differenzbetrag aus der damit verbundenen möglichen Schlechterstellung muss der Bankkunde, der vorzeitig einen Kredit zurückführt, dann als Entschädigung bezahlen.

Auf den ersten Blick ein recht logischer und vernünftiger Regelungsvorgang.

Wenn man sich die Mühe macht und die Berechnungen der Banken und Institute nachrechnet, dann muss man immer wieder feststellen, dass man von dortiger Seite eigene Berechnungsmodelle wählt, die oft mehrere tausend Euro für den Bankkunden zu teuer ausfallen. Derartige Vorgänge sind im Regelfall kaum überprüfbar. Die Banken legen ihr Rechenmodell auch nur dann offen, wenn es nicht mehr anders geht. Es gibt aber durch die Rechtsprechung feststehende Grundsätze, die zur Nachberechnung geeignet sind in Verbindung mit veröffentlichten Daten der deutschen Bundesbank, etwa über sichere Geldanlagen.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass auch die Verbraucherzentralen, die für ein geringes Entgelt derartige Berechnungen überprüfen, Schwierigkeiten haben, die Berechnungen der Banken zu überprüfen mit der Folge, dass die Bankkunden in vielen Fällen eine zu hohe Entschädigung bezahlen.

Vor dem Landgericht Karlsruhe haben wir erfolgreich gegen eine bundesweit ansässige Genossenschaftsbank prozessiert, weil die Bank eine viel zu hohe Entschädigung verlangt hat und auch im Rechtsstreit von ihrer Forderung nicht abgewichen ist.

Die vorangegangene Überprüfung durch die Verbraucherzentrale hatte nur eine geringe Korrektur der Entschädigungsforderung mit sich gebracht.

Es lohnt sich daher, in den Fällen, in denen man ein Darlehen vorzeitig zurückzahlt oder zurückzahlen muss, die Frage der Höhe der Entschädigung überprüfen zu lassen, nicht nur durch die Verbraucherzentralen.