Verkehrsrecht

Verkehrsunfall – Was nun?
Jeder wünscht sich, dass es nie passieren wird… „Kracht“ es aber dann doch, sind viele Verkehrsteilnehmer meist schockbedingt überfordert.

Direkt vor Ort an der Unfallstelle werden aber die ersten Weichen für eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche gestellt.

Sind alle Personen gerettet, die Unfallstelle gesichert, Polizei- und Rettungsdienst verständigt, so gilt es, Ruhe zu bewahren, weder gegenüber Unfallgegnern oder Dritten, noch gegenüber der Polizei irgendwelche Erklärungen zu unterschreiben.

Tauschen Sie mit dem Unfallgegner Ihre Daten aus, kontrollieren Sie diese, machen Sie Lichtbilder, insbesondere von der Unfallendstellung der beteiligten Fahrzeuge, notieren Sie sich Namen und Anschriften von potentiellen Zeugen (ggf. Passanten) und nennen Sie diese auch der Polizei. Wichtig ist, dass Sie die Namen und Anschriften sich in jedem Fall auch selber geben lassen, da ich es auch schon erlebt habe, dass nach späterer Akteneinsicht diese trotz Benennung gegenüber der Polizei sich nicht in der Akte befunden haben und damit als Zeugen nicht mehr zur Verfügung standen. Notieren Sie sich auf jeden Fall das Kennzeichen des oder der Unfallgegner, da sich über dieses die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ermitteln lässt.

Informieren Sie umgehend Ihre eigene Haftpflichtversicherung, da Sie nach den Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag dieser gegenüber verpflichtet sind, ein Schadensereignis anzuzeigen. Dies sollten Sie fürsorglich auch dann tun, wenn Sie von der Schuld des Anderen überzeugt sind.

Ansprüche aus einem Verkehrsunfall sind deliktische Ansprüche. Dies bedeutet, Sie können sich, ohne dass Sie vorher durch ein eigenes Schreiben den anderen in Verzug setzen müssen, sofort anwaltliche Hilfe holen. Im Falle, dass oder soweit der andere prozentual haftet, muss er bzw. dessen Versicherung dann auch die Ihnen angefallenen Anwaltskosten tragen.

Wichtig ist auch, dass Sie Ihr Fahrzeug begutachten lassen, damit die Schadenshöhe, der Restwert usw. ermittelt werden kann. Den Gutachter sollten Sie selbst aussuchen. Bei der Suche nach einem Gutachter in Ihrer Nähe bin ich Ihnen gerne auch behilflich.

Wenn Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, haben Sie Anspruch auf eine sog. Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur bzw. die Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges. Es kann sich also lohnen, ein paar Tage auf ein Fahrzeug zu verzichten und dann einen Ausgleich für diesen Zeitraum geltend zu machen.

Im Falle von Körperschäden ist es wichtig, dass auch hier durch ärztliche Berichte die Verletzungen dokumentiert werden. Lassen Sie sich von den Ärzten und Krankenhäusern grundsätzlich die Arztberichte schicken, da diese ansonsten später gegen Attestgebühr erst angefordert werden müssen. Sie haben als Patient einen Anspruch auf eine Übermittlung der Arztberichte. Bezüglich des Heilungsprozesses empfehle ich, sich ein Blatt in die Wohnung zu legen und hier tabellenartig für jeden Tag / alle 2 Tage aufzuschreiben, welche Beschwerde noch bestehen, ob noch eine Krankschreibung vorliegt, welche ärztlichen Maßnahmen erfolgt sind (OP, Gips angebracht, entfernt etc.). Dieses Tagebuch über den Heilungsverlauf hilft bei der Bemessung des Schmerzensgeldes.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Außerhalb unserer üblichen Geschäftszeiten können Sie mir gerne eine Email schreiben. Bitte geben Sie kurz an, worum es geht, damit ich etwa am Wochenende die Dringlichkeit einschätzen kann und geben Sie bitte auch eine Telefonnummer an, damit ich Sie zurückrufen kann.

Berater

 

Rechtsanwalt Yorck Fratzky
Fachanwalt für Strafrecht

Sekretariat: Veronika Niklaus
Telefon: 0721-9335617
fratzky@rahofmannschoepfle.de

Rechtsanwalt Arne Bodenstein
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sekretariat: Kathleen Stengel
Telefon: 0721-9335623
bodenstein-karlsruhe@adac-vertragsanwalt.de