Steuer- und Steuerstrafrecht

Wir beraten Sie in allen steuerrechtlichen Fragen. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater, insbesondere die Vertretung

  • bei Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt;
  • vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof in Klage- und Aussetzungsverfahren;
    in Steuerstrafsachen;
  • bei der Erstellung von Gutachten für Haftpflichtversicherer, wenn Regresse gegen Steuerberater anstehen;
  • Mandatsübernahme in Haftpflichtprozessen gegen Steuerberater oder die Verteidigung von Steuerberatern gegen unberechtigte Inanspruchnahme;
  • Abwehr von Haftungsbescheiden des Finanzamtes gegenüber Geschäftsführern einer GmbH z. B. wegen Lohnsteuer, Umsatzsteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen;
  • Geltendmachung von Steuerberaterhonoraren und die Abwehr von solchen Ansprüchen;
  • die Übernahme von Einkommensteuererklärungen;
  • die Fertigung von Übergabe- und Schenkungsverträgen unter Berücksichtigung der erbschaftssteuerlichen Gegebenheiten. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch in der Testamentsgestaltung, da diese auch häufig mit erbschaftssteuerlichen Fragestellungen verbunden ist.

Im Mittelpunkt stehen also Verfahren, die besondere juristische Kenntnisse bei der Klärung von steuerlichen, streitigen Detailfragen erfordern. Dazu gehört die Anerkennung bestimmter Betriebsausgaben oder die Zuweisung von Gewinnerhöhungen, insbesondere nach Betriebsprüfungen. Wichtig bei den Finanzgerichtsprozessen sind auch gute Kenntnisse des Verfahrensrechts sowie der Abgabenordnung. Häufig wird auch gegen Firmeninhaber und Geschäftsführer nach Betriebsprüfungen wegen Steuerstraftaten vorgegangen, ggf. auch wegen Delikten wie Insolvenzverschleppung, verspätete Insolvenzanmeldung und Bankrott. Auch hier haben wir langjährige Erfahrung bei der strafrechtlichen Vertretung.

Vielen Steuerberatern ist es gerade recht, wenn bei Prozessverfahren noch ein weiterer sachkundiger Rechtsanwalt zur Seite steht, so dass kein Konkurrenzverhältnis entsteht.

Als Vereidigter Buchprüfer ist Rechtsanwalt Dr. Manfred Hofmann auch berechtigt, Prüfungsberichte nach der Makler- und Bauträgerverordnung gegenüber Behörden zu erstellen.

Berater

Rechtsanwalt Dr. Manfred Hofmann
Fachanwalt für Steuerrecht, vereidigter Buchprüfer

Rechtsanwalt Yorck Fratzky
Fachanwalt für Strafrecht

Sekretariat: Britta Klages
Telefon: 0721-9335612