Inkasso und Zwangsvollstreckung

Wir übernehmen sämtliche Aufgaben zur Eintreibung von offenen Forderungen, insbesondere

  • die Überprüfung der Bonität eines Schuldners,
  • die Fertigung eines Aufforderungsschreibens,
  • die Geltendmachung eines Verzugsschadens sowie
  • die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Wir kümmern uns auch um die Vermittlung zwischen Gläubiger und Schuldner sowie die Ausarbeitung potentieller Ratenzahlungsvereinbarungen.

Nach Erlangung bzw. im Besitz eines vollstreckungsfähigen Titels (vollstreckbares Urteil, Vergleich oder Vollstreckungsbescheid) übernehmen wir in Abstimmung mit Ihnen die komplette Durchführung der Zwangsvollstreckung oder Forderungspfändung. Unser geschultes Personal besucht regelmäßig Fortbildungen und legt ganz besonderen Wert auf eine effiziente Vorgehensweise.

Auch bei ausstehenden Mietforderungen oder Nebenkosten fertigen wir für Sie die Aufforderungsschreiben an den Mieter. Sollte außergerichtlich keine Zahlung erwirkt werden können, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Ansprechpartnerin

Frau Pia Laschuk / Bürovorsteherin
geprüfte Rechtsfachwirtin

Tel.: 0721-93356-10
Fax: 0721-93356-21
laschuk@rahofmannschoepfle.de