Wenn ich einen Beleg verloren habe, kann ich die Kosten steuerlich nicht mehr geltend machen.

Richtig ist, dass Werbungskosten oder Betriebsausgaben dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen sind. Wenn eine Rechnung oder Quittung vorhanden ist, ist der Nachweis geführt. Geht ein solcher Beleg verloren, so können Sie sich in aller Regel beim Aussteller Ersatz besorgen.

Wenn jedoch ein Ersatzbeleg nicht beizubringen ist, können Sie versuchen, die Aufwendungen durch einen Eigenbeleg geltend zu machen.

Zur Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs genügen Eigenbelege jedoch nicht. Hierfür müssen Sie immer im Besitz einer Originalrechnung bzw. Quittung sein, die allen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entspricht.

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