Strafrecht

Hohes Gericht… ! „Mein Mandant ist unschuldig!“, … Freispruch!“, … „Ich bitte um ein mildes Urteil“ … „Ich beantrage eine Bewährungsstrafe“

Finden Sie ein guter Verteidiger muss mehr können? … Wir auch!!!

Das Plädoyer im Strafverfahren ist – einmal abgesehen vom „letzten Wort“ des Angeklagten – der Schlussakkord. Der Verteidiger hat hier die Möglichkeit, dem Gericht, aber insbesondere auch den Schöffen die wesentlichen Punkte des Verfahrens und die hieraus zu ziehenden positiven Schlüsse noch einmal in Erinnerung zu rufen.

Das „Input“ für ein solches, das Ergebnis positiv beeinflussende Plädoyer muss aber vorher erarbeitet und vorbereitet sein.

Die „Milde“ des Gerichts ist nicht irgendeine Ausprägung von gerichtlichem Ermessens. Nein, die „Milde“ des Gerichts muss man sich erarbeiten und verdienen! Sie dürfen nicht auf die Milde des Gerichts hoffen, sondern Sie müssen auf die Milde des Gerichts hoffen dürfen! Auch im Falle einer „Freispruchverteidigung“ müssen die entlastenden Punkte vorher erarbeitet werden. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass sich in der Hauptverhandlung schon genug Zweifel auftun werden.

Sie fragen sich, was Sie dafür tun können?

In erster Linie ist es wichtig, möglichst früh einen Verteidiger zu Rate zu ziehen, damit Sie die Hauptverhandlung gemeinsam vorbereiten können. Hierzu brauchen Sie im Zweifel Zeit. Diese Zeit haben Sie vermutlich nicht, wenn Sie erst kurz vor der Hauptverhandlung Ihren Verteidiger um Hilfe bitten.

Wir haben viele Möglichkeiten im Vorfeld Ihre Hauptverhandlung effektiv vorzubereiten, um für Sie die Milde des Gerichts zu erarbeiten und zu verdienen.

Wir beraten Sie im Strafmandat dahingehend, wie und was für Ihre erfolgreiche Verteidigung notwendig ist. Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung Ihrer Hauptverhandlung und vermitteln Ihnen gegebenenfalls nützliche Anlaufstellen.

In vielen Fällen konnten wir infolge der frühzeitig erarbeiteten Pluspunkte – sog. „positives Nachtatverhalten“ – sogar eine Einstellung des Strafverfahrens erreichen. Eine öffentliche Hauptverhandlung bei Gericht wurde damit vermieden und unsere Mandanten blieben ohne Vorstrafe und behielten ihre „weiße Weste“.

Wenn Sie, Ihre Angehörigen oder Freunde der Polizei oder Staatsanwaltschaft gegenüberstehen, gilt es Ruhe zu bewahren und sich schnell professionelle Hilfe durch einen Verteidiger zu holen.

Wenn Angehörige oder Freunde verhaftet werden ist es wichtig schnell aber besonnen zu handeln. Eine Verhaftung ist sowohl für den Betroffenen, als auch für seine Angehörigen eine psychische Ausnahmesituation.

Rechtsanwalt Yorck Fratzky ist seit 2005 erfolgreich Strafverteidiger und seit 2012 auch Fachanwalt für Strafrecht.

Wir beraten Sie gerne und leiten in Notfällen sofort alle erforderlichen und notwendigen Schritte ein, wenn es sein muss auch außerhalb unserer Bürozeiten und sogar am Wochenende.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie am besten eine E-Mail. In Notfällen (insbesondere abends und am Wochenende) erreichen Sie Rechtsanwalt Yorck Fratzky unter fratzky@rahofmannschoepfle.de oder box@rechtsanwalt-fratzky.de per E-Mail. Ihre E-Mail wird unmittelbar auf sein Mobiltelefon weitergeleitet. Bitte geben Sie in der E-Mail unbedingt eine Rufnummer an unter der wir Sie erreichen können und schildern Sie kurz, worum es geht. Sie erhalten so schnell wie möglich einen Rückruf und wir leiten die notwendigen Schritte sofort ein.

Besonders bei einer Verhaftung ist es wichtig, dass Ihr Strafverteidiger schnell mit der Polizei und dem Ermittlungsrichter Kontakt aufnimmt, damit er Ihnen schon bei der Eröffnung des Haftbefehls helfen kann. Haftbesuche z.B. in den JVA Karlsruhe, Bruchsal, Kislau, Mannheim, Offenburg, Heimsheim, Freiburg, Stuttgart (Stammheim), Heilbronn, Bühl oder auch Rottenburg, Adelsheim, Schifferstadt, Zweibrücken und Frankenthal erledigen wir gerne und innerhalb kürzester Zeit.

 

Berater

Rechtsanwalt Yorck Fratzky
Fachanwalt für Strafrecht

Sekretariat: Veronika Niklaus
Telefon: 0721-9335617
fratzky@rahofmannschoepfle.de

Rechtsanwalt Arne Bodenstein
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sekretariat: Kathleen Stengel
Telefon: 0721-9335623
bodenstein-karlsruhe@adac-vertragsanwalt.de